Downloads
Arbeitsaufgaben
Entwickelt konkrete klimafreundliche Maßnahmen und Richtlinien für den Schulalltag, die an allen Evangelischen Schulen in Deutschland umgesetzt werden können. Denkt dabei an Aktionen wie Klimatage, den Austausch mit Menschen, die schon jetzt vom Klimawandel betroffen sind, Wandertage zu Klimaschutzprojekten und weitere umsetzbare Projekte
Arbeitsmaterial
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) berät über Klimaschutzmaßnahmen und die Verantwortung von Kirche. Neben den Maßnahmen, die bereits im Klimaschutzgesetz aufgeführt sind, sollen konkrete Bestimmungen für Evangelische Schulen erarbeitet werden. Dabei sollen gleichermaßen das sowohl das Gebäudemanagement und Verbrauchsmaterialien als auch der konkrete Schulalltag und das Lernen über Klimagerechtigkeit bedacht werden.
Es werden vier Delegationen gebildet, die vor Ort von Experten beraten werden, um praktische Erfahrungen zu sammeln und diese in die Gesamtgruppe einzubringen. Jede Delegation setzt sich aus unterschiedlichen Rollen zusammen: Schüler:innenvertretung, Vertreter:innen von Klimaschulen, Schulleiter:in, Pfarrperson, ehrenamtliche Gemeindemitglieder und Klimaexpert:innen. Vor Ort werden sich die Delegationen praktische Beispiele für Klimagerechtigkeit und Klimaschutz anschauen. Gemeinsam werden innovative Lösungen und Perspektiven entwickelt, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Nach der Exkursion zu den jeweiligen Klimaschutzprojekten werden 1-2 Vertreter:innen der Delegation in die Diskussionsrunde entsandt. In der Diskussion sollen folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:
- Welche Maßnahmen können wir verbindlich für Evangelische Schulen und Kitas festlegen, die die konkrete Arbeit vor Ort klimafreundlicher gestalten lassen?
- Inwiefern werden Bildungspartnerschaften zum Globalen Süden aufgebaut/ in das schulische Curriculum aufgenommen?
In der Diskussion bildet neben den Erfahrungen und dem Wissen der Delegationen auch die Präambel zum Klimaschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Gesprächsgrundlage:
Präambel der Klimaschutzrichtlinie der EKD: „Klimaschutz ist nicht nur Aufgabe staatlicher Gesetzgebung, sondern auch Gegenstand kirchlichen Auftrages. Dieser begründet sich aus der Verantwortung des christlichen Glaubens zur Bewahrung der Schöpfung und zur Wahrung der Lebensrechte aller Menschen der gegenwärtigen ebenso wie der künftigen Generationen. Deshalb tritt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in gemeinsamer Verantwortung mit ihren Gliedkirchen auf vielfältige Weise für Klimaschutz, globale Klimagerechtigkeit und Generationengerechtigkeit sowie Nachhaltigkeit ein. Die Beschlüsse der Pariser Weltklimakonferenz und die Verabschiedung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen von 2015 sind eine wichtige Orientierungshilfe für das kirchliche Handeln. Dieser Rahmen beschreibt Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe, die den Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung umfasst. Die Klimaschutzrichtlinie der EKD leistet einen Beitrag für Klimaschutz und ist Vorlage für mehr Verbindlichkeit und mehr Ambitionen im Klimaschutzhandeln in der EKD. Ein wichtiges Ziel dabei ist die Minderung der Treibhausgasemissionen zum Schutz des Klimas und die Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität in der EKD.“[1]
Folgende Delegationen verreisen, um von anderen Menschen zu lernen:
1. Delegation Bangladesch |
Eine Delegation aus Deutschland reist nach Bangladesch, um sich mit Menschen zu treffen, die bereits unter den Folgen des Klimawandels leiden. Ziel der Reise war es, aus erster Hand zu erfahren, wie die Bevölkerung vor Ort mit den Herausforderungen umgeht und welche Maßnahmen sie ergriffen haben. Durch den Austausch mit betroffenen Gemeinden und lokalen Experten möchte die Delegation wertvolle Erkenntnisse gewinnen, um zu lernen, was in Deutschland für mehr Klimagerechtigkeit getan werden kann. Die Delegation hat sich auch Schulen in Bangladesch anschaut, weil sie erfahren möchten, was die Kinder über Klimaschutz lernen. Die Delegationsmitglieder möchten die Erfahrungen und praktischen Lösungen, die sie in Bangladesch kennengelernt haben, in ihre eigenen Klimaschutzmaßnahmen und -initiativen einfließen lassen. |
2. Delegation Hochwassergebiete in Deutschland |
Eine Delegation reist in deutsche Gebiete, die von Hochwasser betroffen waren, um mit den Menschen vor Ort zu sprechen, die bereits die Folgen des Klimawandels erlebt haben. Ziel dieser Besuche ist es, aus erster Hand zu erfahren, wie sich der Blick der Betroffenen auf den Klimawandel verändert hat. Sie kommen ins Gespräch darüber, welche Aspekte des Klimawandels ihrer Meinung nach in Schulen im Religionsunterricht unterrichtet werden sollten. Durch den Austausch mit den Betroffenen erhofft sich die Delegation wertvolle Einblicke und Empfehlungen, die in die Gestaltung von Bildungsinhalten einfließen können. |
3. Delegation Klimaschutzprojekte in der Kirche |
Eine Delegation besucht verschiedene Klimaschutzprojekte in Deutschland, um zu erfahren, wie andere Menschen und Kirchengemeinden aktiv im Klimaschutz geworden sind. Die Delegation möchte herausfinden, warum sich diese Kirchengemeinden für den Klimaschutz engagieren und welche Herausforderungen sie in ihrer täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kirchengemeinden und Schulen sehen. Durch den Austausch von Erfahrungen und Ideen soll das Engagement für den Klimaschutz weiter gestärkt werden. |
4. Delegation klimaneutrale Schule |
Eine Delegation besucht eine evangelische Schule, die klimaneutral geworden ist. Dort lernen sie das Klimaparlament der Schüler:innen kennen und erfahren, wie das globale Lernen in den Schulalltag integriert wurde. Die Delegation ist begeistert von der Vernetzung zwischen konkreten Klimaschutzmaßnahmen und dem Einsatz für Klimagerechtigkeit. Sie möchten erfahren, welche Maßnahmen umgesetzt wurden, um von diesen Erfahrungen zu lernen und sie möglichst in ihren eigenen Kontexten anzuwenden. |
[1] Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität (Klimaschutzrichtline der EKD) vom 16. September 2022, https://kirchenrecht-uek.de/document/51466, letzter Zugriff 19.07.2024.